Hinweise zur EU-DSGVO

Neue Datenschutzverordnung ab dem 25. Mai 2018

Wie einige sicher mitbekommen haben, ändern sich die Bestimmungen zum Datenschutz am 25. Mai 2018.
Von der Bundesebene in Gesetzesform, ändert es sich auf europäischer Ebene und dazu sind alle verpflichtet dieser nachzukommen.

Somit musste sich auch was bei uns ändern, allerdings zu euren Vorteil.
Die neue Datenschutzerklärung findet ihr fortan unter dem Reiter Impressum.

Darüberhinaus gibt es aber auch die Neuerung dass fortan Tauchschüler/innen verpflichtet sind im Rahmen des EU-DSGVO eine Datenschutzerklärung zu unterschreiben in denen Sie darüber aufgeklärt werden, dass die Personenbezogenen Daten zu Ausbildungszwecken dem/den Tauchlehrer/n weitergegeben werden, aber abschließend auch unwiderruflich entfernt werden. Noch zu erwähnen ist, dass eine Archivierungspflicht vom Gesetzgeber im Rahmen der Steuerprüfungen vorgesehen ist und eine ebenso vorhandene Archivierungspflicht Seitens mancher Tauchsportverbände.

In der Downloadsektion findet ihr auch das Formular zur Datenschutzerklärung für Tauchschüler/Innen was zukünftig mit zu den Anmeldeunterlagen abgegeben werden muss.

  Ihr könnt auf Antrag unentgeltlich eure Personenbezogenen Daten einsehen, unrichtige Daten korrigieren oder zum Löschen veranlassen sofern Seitens des Gesetzgebers keine Archivierungspflicht besteht.

  Wer mehr zu der neuen EU-DSGVO wissen möchte, soll einfach dem Link folgen. (Es öffnet sich ein neues Fenster)

  Ab dem 25. Mai 2018 tritt die EU-DSGVO in Kraft


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